AGB

AGB – Moskopp & Söhne GmbH

1. Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen uns und dem Kunden über Lieferungen

und Leistungen, insbesondere Reparatur und Instandsetzung von

Motoren/Pumpen/Generatoren, Ausrichten und Auswuchten, Prüfstand- und

Messleistungen (z. B. Thermografie/Lastprüfung), mechanische Bearbeitung (z. B.

Drehen/Fräsen), Sonderanfertigungen sowie Verkauf/Lieferung von Motoren,

Umrichtern und Ersatzteilen.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,

die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen

Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder

juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in

Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14

BGB).

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung

ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zustimmen.

(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebot, Vertragsschluss, Textform

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich

bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch (a) unsere Auftragsbestätigung in Textform oder (b)

Beginn der Ausführung.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden sollen in Textform erfolgen.

3. Fernabsatz

(1) Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz (z. B. telefonisch, per E-Mail)

geschlossen, übermitteln wir dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen

Informationen einschließlich Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular in

Textform.

(2) Mit der Ausführung von Dienstleistungen/Werkleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist

beginnen wir nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der

Widerrufsfrist beginnen, und – soweit gesetzlich erforderlich – seine Kenntnis der

Rechtsfolgen bestätigt (Wertersatz/Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger

Leistung).

4. Leistungsumfang, Mitwirkung des Kunden

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und ggf.

Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis.

(2) Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und

Mitwirkungen bereit (z. B. Freigaben, Ansprechpartner, Zugang zu Anlagen).(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen

angemessen; Mehraufwand können wir nach vorheriger Anzeige berechnen.

5. Unterlagen, Schutzrechte

(1) An von uns überlassenen Unterlagen (z. B. Zeichnungen, Messprotokolle,

Kalkulationen) behalten wir uns – soweit rechtlich möglich – Eigentums-, Urheber- und

Nutzungsrechte vor.

(2) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer Zustimmung in Textform zulässig, soweit

keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

6. Preise, Kostenvoranschlag, Diagnose/Prüfung

(1) Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern inklusive, gegenüber Unternehmern

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.

(2) Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich

bezeichnet sind. Ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag wird vorab angekündigt.

(3) Diagnose-/Analyse-/Prüfzeiten (z. B. Fehlersuche, Prüfstandlauf, Messungen) sind

Arbeitszeit und werden nach Aufwand berechnet, sofern (a) kein Auftrag zur

Reparatur/Leistung erteilt wird oder (b) kein Gewährleistungsfall vorliegt; hierauf

weisen wir vor Durchführung hin.

7. Abschlagszahlungen, Fälligkeit

(1) Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen und/oder

nach Leistungsfortschritt zu verlangen.

(2) Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig,

sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Die Schlussrechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern

nichts anderes vereinbart ist.

8. Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

(2) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen

aufrechnen. Verbraucher können außerdem mit Forderungen aufrechnen, die aus

demselben Vertragsverhältnis stammen.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben

Vertragsverhältnis beruht.

9. Termine/Fristen, Behinderungen

(1) Termine/Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart

wurden.(2) Bei höherer Gewalt oder sonstigen nicht von uns zu vertretenden Umständen (z. B.

Materialengpässe, behördliche Maßnahmen, Streik) verlängern sich Fristen

angemessen. Wir informieren den Kunden unverzüglich.

10. Versand, Gefahrübergang, Annahmeverzug (Waren)

(1) Verbraucher: Die Gefahr geht erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher (oder

eine von ihm benannte Empfangsperson) über.

(2) Unternehmer: Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer/Transporteur über.

(3) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich der Versand aus vom Kunden

zu vertretenden Gründen, können wir Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens

verlangen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer

Schaden entstanden ist.

11. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung

aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

(2) Nur Unternehmer: Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen

Geschäftsgang weiterveräußern; Forderungen hieraus tritt der Kunde bereits jetzt in

Höhe des Rechnungswerts an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt

zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.

(3) Wir geben Sicherheiten auf Verlangen frei, soweit der realisierbare Wert unserer

Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

12. Abnahme

(1) Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, fordern wir

den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auf.

(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

(3) Abnahmefiktion: Setzen wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist

zur Abnahme und weisen wir ihn in Textform auf die Folgen des Fristablaufs hin, gilt

die Abnahme nach Fristablauf als erfolgt, wenn der Kunde die Abnahme nicht unter

Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

13. Mängelrechte (Gewährleistung), Rügepflicht

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Unternehmer: Bei Kaufverträgen über Waren gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht

nach § 377 HGB.

(3) Verjährungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.14. Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist

unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen,

soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz, aus übernommenen Garantien sowie bei

arglistigem Verschweigen eines Mangels bleibt unberührt.

15. Werkunternehmerpfandrecht

Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht an den vom Kunden

zur Bearbeitung/Reparatur übergebenen Sachen nach den gesetzlichen Vorschriften zu.

16. Abtretung

(1) Verbraucher: Der Verbraucher darf Ansprüche aus dem Vertrag abtreten.

(2) Unternehmer: Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns bedarf unserer Zustimmung

in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.

17. Vertraulichkeit

Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren

Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Sie dürfen nur zur Vertragsdurchführung

verwendet und müssen vor Zugriff Dritter geschützt werden, soweit keine gesetzliche

Offenlegungspflicht besteht.

18. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Recht

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber

Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingender Verbraucherschutz des

Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Gerichtsstand (nur Unternehmer): Ist der Kunde Kaufmann/juristische Person des

öffentlichen Rechts/öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Sitz. Wir sind

berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle tritt die gesetzliche

Regelung.

Stand 05.03.2026