AGB – Moskopp & Söhne GmbH
1. Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen uns und dem Kunden über Lieferungen
und Leistungen, insbesondere Reparatur und Instandsetzung von
Motoren/Pumpen/Generatoren, Ausrichten und Auswuchten, Prüfstand- und
Messleistungen (z. B. Thermografie/Lastprüfung), mechanische Bearbeitung (z. B.
Drehen/Fräsen), Sonderanfertigungen sowie Verkauf/Lieferung von Motoren,
Umrichtern und Ersatzteilen.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder
juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14
BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung
ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zustimmen.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot, Vertragsschluss, Textform
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch (a) unsere Auftragsbestätigung in Textform oder (b)
Beginn der Ausführung.
(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden sollen in Textform erfolgen.
3. Fernabsatz
(1) Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz (z. B. telefonisch, per E-Mail)
geschlossen, übermitteln wir dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen
Informationen einschließlich Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular in
Textform.
(2) Mit der Ausführung von Dienstleistungen/Werkleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist
beginnen wir nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der
Widerrufsfrist beginnen, und – soweit gesetzlich erforderlich – seine Kenntnis der
Rechtsfolgen bestätigt (Wertersatz/Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger
Leistung).
4. Leistungsumfang, Mitwirkung des Kunden
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und ggf.
Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis.
(2) Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und
Mitwirkungen bereit (z. B. Freigaben, Ansprechpartner, Zugang zu Anlagen).(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen
angemessen; Mehraufwand können wir nach vorheriger Anzeige berechnen.
5. Unterlagen, Schutzrechte
(1) An von uns überlassenen Unterlagen (z. B. Zeichnungen, Messprotokolle,
Kalkulationen) behalten wir uns – soweit rechtlich möglich – Eigentums-, Urheber- und
Nutzungsrechte vor.
(2) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer Zustimmung in Textform zulässig, soweit
keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
6. Preise, Kostenvoranschlag, Diagnose/Prüfung
(1) Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern inklusive, gegenüber Unternehmern
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.
(2) Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind. Ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag wird vorab angekündigt.
(3) Diagnose-/Analyse-/Prüfzeiten (z. B. Fehlersuche, Prüfstandlauf, Messungen) sind
Arbeitszeit und werden nach Aufwand berechnet, sofern (a) kein Auftrag zur
Reparatur/Leistung erteilt wird oder (b) kein Gewährleistungsfall vorliegt; hierauf
weisen wir vor Durchführung hin.
7. Abschlagszahlungen, Fälligkeit
(1) Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen und/oder
nach Leistungsfortschritt zu verlangen.
(2) Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig,
sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Schlussrechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern
nichts anderes vereinbart ist.
8. Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(2) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen. Verbraucher können außerdem mit Forderungen aufrechnen, die aus
demselben Vertragsverhältnis stammen.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
9. Termine/Fristen, Behinderungen
(1) Termine/Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart
wurden.(2) Bei höherer Gewalt oder sonstigen nicht von uns zu vertretenden Umständen (z. B.
Materialengpässe, behördliche Maßnahmen, Streik) verlängern sich Fristen
angemessen. Wir informieren den Kunden unverzüglich.
10. Versand, Gefahrübergang, Annahmeverzug (Waren)
(1) Verbraucher: Die Gefahr geht erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher (oder
eine von ihm benannte Empfangsperson) über.
(2) Unternehmer: Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer/Transporteur über.
(3) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich der Versand aus vom Kunden
zu vertretenden Gründen, können wir Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens
verlangen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist.
11. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung
aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
(2) Nur Unternehmer: Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang weiterveräußern; Forderungen hieraus tritt der Kunde bereits jetzt in
Höhe des Rechnungswerts an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt
zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.
(3) Wir geben Sicherheiten auf Verlangen frei, soweit der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
12. Abnahme
(1) Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, fordern wir
den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auf.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
(3) Abnahmefiktion: Setzen wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist
zur Abnahme und weisen wir ihn in Textform auf die Folgen des Fristablaufs hin, gilt
die Abnahme nach Fristablauf als erfolgt, wenn der Kunde die Abnahme nicht unter
Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
13. Mängelrechte (Gewährleistung), Rügepflicht
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Unternehmer: Bei Kaufverträgen über Waren gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht
nach § 377 HGB.
(3) Verjährungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.14. Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist
unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen,
soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz, aus übernommenen Garantien sowie bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels bleibt unberührt.
15. Werkunternehmerpfandrecht
Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht an den vom Kunden
zur Bearbeitung/Reparatur übergebenen Sachen nach den gesetzlichen Vorschriften zu.
16. Abtretung
(1) Verbraucher: Der Verbraucher darf Ansprüche aus dem Vertrag abtreten.
(2) Unternehmer: Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns bedarf unserer Zustimmung
in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.
17. Vertraulichkeit
Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren
Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Sie dürfen nur zur Vertragsdurchführung
verwendet und müssen vor Zugriff Dritter geschützt werden, soweit keine gesetzliche
Offenlegungspflicht besteht.
18. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Recht
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber
Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingender Verbraucherschutz des
Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Gerichtsstand (nur Unternehmer): Ist der Kunde Kaufmann/juristische Person des
öffentlichen Rechts/öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Sitz. Wir sind
berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle tritt die gesetzliche
Regelung.
Stand 05.03.2026